Letztes Update: 20. April 2020
Drehs abgesagt, einige ins Ungewisse verschoben, markant weniger Aufträge. Vielleicht geht es dir momentan ähnlich. Leicht überfordert im Dschungel der Informationen haben wir uns mit unserem Treuhänder zusammengezoomt, um unsere Möglichkeiten als Filmschaffende zu klären.
In diesem Blog findest du Informationen zur Entschädigung für Selbständige bei Erwerbsausfällen, Soforthilfe für Kulturschaffende, Kurzarbeit-Entschädigung für Angestellte und Infos zu Rechnungen, die nicht bezahlt werden können.
Dieser Blog ist in Zusammenarbeit mit Claudio Alder von alcoris treuhand gmbh in Bern entstanden. Claudio berät viele Selbständige, unter anderem im Kultur und Medienbereich.
Die Situation kann sich täglich ändern. Informiere dich daher regelmässig auf der Informationsseite zum Neuen Coronavirus vom SECO und bei der AHV-IV.
1) Finanzielle Entschädigung für Selbständig Erwerbende, aufgrund einer Betriebsschliessung oder eines Veranstaltungsverbotes
- Selbstständigerwerbende, denen aufgrund der Massnahmen des Bundesrates (Betriebsschliessung oder Veranstaltungsverbotes) Erwerbsausfälle entstehen, können eine Entschädigung in Form von Taggeldern beantragen.
- Das Verfahren zur Beantragung einer Entschädigung ist je nach Kanton noch in Ausarbeitung. Informiere dich bei deiner AHV Ausgleichskasse.
- Du kannst bis zu 80% deines durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, bis höchstens 196 Franken/Tag, beantragen. Zur Berechnung ist das Jahreseinkommen massgebend, das zur Festlegung deines letzten persönlichen AHV-Beitrags herangezogen wurde. Taggeldentschädigungen müssen nicht zurückbezahlt werden.
- Für Selbständige im Kanton Bern: Online Formular hier erhältlich.
- Für Selbständige im Kanton Zürich: Online Formular hier erhältlich.
Weitere Details siehe Merkblatt "Corona Erwerbsersatzentschädigung" von der AHV
2) *NEU* Selbständigerwerbende mit Erwerbseinbussen, obwohl ihre Erwerbstätigkeit nicht verboten ist.
Ausweitung des Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle: Durch die behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind zahlreiche Selbständigerwerbende mit Erwerbseinbussen konfrontiert, obwohl ihre Erwerbstätigkeit nicht verboten ist. Die bisher beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Bekämpfung des Coronavirus enthalten für sie keinen Ausgleich, was zu existenziellen Schwierigkeiten führen kann. Um Härtefälle zu vermeiden, weitet der Bundesrat den Corona-Erwerbsersatz auf Selbständigerwerbende aus, die nicht direkt von Betriebsschliessungen oder vom Veranstaltungsverbot betroffen sind.
- Voraussetzung: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher als 10000 Franken, aber nicht über 90 000 Franken nicht übersteigt
- Die Entschädigung ist, wie die bereits bestehende Corona-Erwerbsausfallentschädigung, auf 196 Franken pro Tag, also auf 5'880 Franken pro Monat begrenzt.
- Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem 1. Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17.3.2020, und endet nach zwei Monaten, spätestens aber mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie. Die Ausgleichskassen können unrechtmässig bezogene Leistungen zurückfordern.
3) Soforthilfe für Kulturschaffende
- Soforthilfen an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen in Form rückzahlbarer zinsloser Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität.
- Kulturschaffende, die aufgrund der Erwerbsaufälle in Folge der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, sollen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten Nothilfen erhalten, soweit dies nicht über die neue Entschädigung für Erwerbsausfall in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung sichergestellt ist.
Wo kann ich beantragen?
- Die Umsetzung der Soforthilfemassnahmen für Kulturunternehmen erfolgt durch die Kantone
- Die Umsetzung der Soforthilfemassnahmen für Kulturschaffende erfolgt über Suisseculture sociale.
4) Unselbständige FilmtechnikerInnen
Anbei eine Info vom SSFV (schweizer syndikat film und video): Alle unselbständigen FilmtechnikerInnen und FilmschauspielerInnen (Freischaffende mit befristeten Arbeitsverträgen) melden sich möglichst umgehend beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV ihres Wohnorts an und klären die Bezugsberechtigung ab. Die Arbeitsvermittlungszentren haben im Moment alle geschlossen, nehmen Anmeldungen jedoch telefonisch entgegen. Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV.
5) Für Betriebe, welche Entschädigungen für ihre Angestellten beantragen möchten
Ziel der Kurzarbeit-Entschädigung ist es, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Der Bund hat die Beantragung für die Corona-Situation vereinfacht.
Wer kann beantragen?
- Betriebe, die Aufgrund der Massnahmen des Bundesrates Aufträge nicht durchführen können. Z.B. ein Film Dreh, der aufgrund der 5-Personen Regel abgesagt werden musste.
- Betriebe, die zusammenhängend mit dem Coronavirus wirtschaftliche Einbussen erleiden. Dies muss nachvollziehbar belegt werden: Bewahre z.B. E-Mails zu Absagen oder Verschiebungen von Aufträgen auf. Das Ausbleiben von Aufträgen kannst du mithilfe der monatlichen Umsätze aus den vergangenen zwei Jahren aufzeigen.
Für wen kann beantragt werden?
- Festangestellte
- Befristet oder temporär Angestellte
- Lernende
- Personen in einer arbeitgeberähnlichen Anstellung, z.B. Familienmitglieder welche im Betrieb mitarbeiten
Es können nur alle Mitarbeitenden oder niemand pro Arbeitsbereich angemeldet werden. Diese müssen mit der Kurzarbeit einverstanden sein. Sollte jemand nicht einverstanden sein, ist dies ein Grund für eine Kündigung. Fehlt ein Arbeitsvertrag, müssen mündliche Vereinbarungen noch schriftlich festgehalten werden.
Wieviel beträgt die Entschädigung?
80% vom Lohn des reduzierten Arbeitspensums werden vergütet. Z.B. Von 100% wird auf ein 50% Pensum reduziert. Davon werden 80% ausbezahlt.
Wann kann ich beantragen?
- Kurzarbeit kann per sofort angemeldet werden.
Die Entschädigung wird nach einem Tag Bearbeitungsfrist ab der Voranmeldung berechnet. Rückwirkend kann keine Entschädigung beantragt werden. Jeden Tag der gewartet wird, ist ein verlorener Tag.
Wie kann ich beantragen?
Erstens: Formular "Voranmeldung von Kurzarbeit" ausfüllen und bei der zuständigen Kantonalen Amtsstelle einreichen
- (Berner finden das Formular auch hier)
- Punkte 1 bis 8 sowie 9a, 11a und 11c ausfüllen
- Handelsregisterauszug muss nicht beigelegt werden
- Das Einverständnis von den Mitarbeitenden zur Kurzarbeit muss vom Arbeitgeber schriftlich zum Ausdruck gebracht werden.
- Innert ein paar Tagen erhältst du eine schriftliche Antwort. Sofern die Antwort positiv ist, kannst du wie folgt vorgehen:
Zweitens Formular «Antrag und Abrechnung Covid 19» ausfüllen und mit den erforderlichen Beilagen an die entsprechende Arbeitslosenkasse einreichen
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Wer sind wir eigentlich? Cine.Equipment ist eine Plattform von Filmschaffenden, wo Filmschaffende oder Firmen aus der Branche ihr Equipment vermieten oder das von anderen mieten können wenn es gerade nicht im Einsatz ist. Die guten Tage werden hoffentlich wieder kommen! Bereite dich darauf vor und erfasse dein Equipment.
5) Rechnungen, welche nicht gezahlt werden können
- In der ganzen Schweiz dürfen Schuldner vom 19. März bis zum 19. April 2020 nicht betrieben werden.
- Für Rechnungen der AHV Ausgleichskasse können Ratenzahlungen ohne Verzugszinsen beantragt werden
- Die Höhe der regelmässigen Akontobeiträgen an die AHV/IV/EO/ALV können bei Umsatzeinbrüchen bei den AHV Ausgleichskassen angepasst werden.
- Bei der Steuerverwaltung kann die Zahlungsfrist für die Mehrwertsteuern ohne Verzugszins erstreckt werden.
- Die Zahlungsfrist für die Bundessteuer kann ohne Verzugszins erstreckt werden.
Weitere Infos zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen
Zusätzliche Bestimmungen für den Kanton Bern
- Mietzins gegenüber dem Kanton können auf Antrag aufgeschoben werden
- Bei Steuern, Gebühren und Abgaben gilt bis 30. Juni ein Fristenstillstand
- Steuerratenrechnungen für das Jahr 2020 können gekürzt werden
- Gemeinnützige Organisationen, welche vom Lotteriefonds Geld erhalten hätten, werden den Betrag erhalten, auch wenn der Event abgesagt ist.
Weitere Infos zu den Massnahmen des Kanton Bern
Kurzer Steckbrief zu Claudio:
Name: Claudio Alder
Wohnort/Arbeitsort: Bern
Selbständig seit: 2009
Webseite: alcoris.ch
Lieblingsprojekt dieses Jahres: Familie, Frau mit zwei tollen Töchtern.
Lieblingsequipment: Taschenrechner
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Titelbild: Photo by Keagan Henman on Unsplash